Fotografieren unter der DSGVO

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Seit Inkrafttreten der DSGVO bestehen große Unsicherheiten rund um das Thema Fotografieren und Veröffentlichen, sowohl in Unternehmen als auch in Schulen oder Vereinen. Gilt die Datenschutzgrundverordnung oder das Kunsturhebergesetz oder beide? Ist stets eine Einwilligung erforderlich oder reicht die Information der Betroffenen? Wie soll man die Betroffenen informieren? Uns erreichen wöchentlich häufig die gleichen Fragen zu ähnlichen Situationen. Eine umfangreiche Informationsseite inkl. Erklärvideo und Mustervorlagen hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz auf seiner Webseite veröffentlicht: Rechtliche Anforderungen beim Fotografieren unter der DS-GVO [externer Link].